In Hungenroth, BAB 61, km 253,600, FR Ludwigshafen wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Bei einer Geschwindigkeit von 107 km/h wurde der erforderliche Abstand von 44,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Hungenroth, BAB 61, km 253,600, Gem. Hungenroth, FR Ludwigshafen nicht eingehalten. Der Abstand betrug 14,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung, Videobandaufzeichnung festgestellt. Bußgeld: 160,00 € Verletzte Vorschriften: § 4 …Mehr

In Hungenroth, BAB 61, km 253,600, Gem. Hungenroth, FR Ludwigshafen wurde der nötige Sicherheitsabstand um 46,50 m unterschritten, Bußgeldstelle BielefeldZentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Bei einer Geschwindigkeit von 107 km/h wurde der erforderliche Abstand von 44,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Hungenroth, BAB 61, km 253,600, Gem. Hungenroth, FR Ludwigshafen nicht eingehalten. Der Abstand betrug 14,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung, Videobandaufzeichnung festgestellt. Bußgeld; 160,00 €. 1 Monat Fahrverbot Verletzte …Mehr

In Hungenroth, BAB 61, km 253,600, Gem. Hungenroth, FR Ludwigshafen wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Bei einer Geschwindigkeit von 121 km/h wurde der erforderliche Abstand von 50,40 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Hungenroth, BAB 61, km 253,600, Gem. Hungenroth, FR Ludwigshafen nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr

Es wurde der erforderlichen Sicherheitsabstand von 65,50 m auf der BAB 61, in Höhe km 253,600, Gem. Hungenroth, FR Ludwigshafen unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Der Abstandsverstoß erfolgte auf der BAB 61, in Höhe km 253,600, Gem. Hungenroth, FR Ludwigshafen. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 133 km/h der erforderliche Abstand von 66,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 28,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Brückenabstandsmessung Verstoß gegen: § 4 …Mehr