Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 22 km/h in Meudt, Gem. Meudt, L 300, Einm. Mülldeponie, FR Meudt überschritten. Festgestellt wurden durch Lichtschrankenmessung mit Foto 92 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) …Mehr