Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72525, Gem. Münsingen-Bremelau, B 465, km 0,6, Zufahrt Neuhof die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Fotoergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 122 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr