Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. New-Hecklingen, B 4 / B 209, Abschnitt 700, St. 0,374, FR Soltau / Uelzen mit 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 91 km/h. Beweismittel: TraffiStar S 350 und Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr