Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung 31535, Neustadt/Aschekrug, B 6, Abschnitt 400, Station 0,650, Richtung Neustadt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 159 km/h durch Messung mit Vitronic – Poliscan mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 59 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, §3 Abs. …Mehr