Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gemarkung Bahlburg, K 37, Burgstraße um 23 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 93 km/h, Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 …Mehr