Bei einer Geschwindigkeit von 103 km/h wurde der erforderliche Abstand von 51,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 2, km 172,9, RF Hannover, Gemarkung Schwülper nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung mit Foto festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr