Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Georgenthal, Ortslage die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 8 km/h bei zulässigen 50 km/h. Durch Lasermessung wurden 58 km/h mit Foto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat Bearbeitende Dienststelle: …Mehr