Verkehrsordnungwidrigkeit durch Überschreitung des Geschwindigkeitslimits auf der BAB 4, Gera Stadt, Frankfurt – Dresden, bei km 139,0 um 25 km/h begangen, Zentrale Bußgeldstelle Artern

Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 4, Gera Stadt, Frankfurt – Dresden, bei km 139,0. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Foto 145 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr