Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, Willy-Brandt-Straße 41, Richtung Gerd-Müller-Platz mit 21 km/h, bei zulässigen 40 km/h gemessen. Festgestellt wurden 61 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät TraffiStar S350 und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 …Mehr