Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Meckenheim, Gerhard-Boeden-Straße, Höhe Rottweg begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto 61 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 …Mehr
Unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes von 20,00 € nach Geschwindigkeitsverstoß in Meckenheim, Gerhard-Boeden-Straße, Höhe Rottweg verwarnt worden, Bußgeldstelle Polizeipräsidium Bonn
Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Meckenheim, Gerhard-Boeden-Straße, Höhe Rottweg begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden 61 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsidium …Mehr