Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der B 112, Lebuser Chaussee 16 Richtung Frankfurt Oder überschritten. Festgestellt wurden 32 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit TRAFFIPHOT stat, Geschw. V mit Frontfoto ergab 92 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr