In Freiburg, B 31 A, nach Auffahrt Eschholz wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 104 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat Bußgeldstelle Freiburg …Mehr