Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mallentin, B 105, Abs. 80, km 0,475, in Ri. Gevesmühlen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 65 km/h Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § …Mehr