Am 01.09.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 160 km/h der erforderliche Abstand von 80,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Grasbrunn, auf der A 99, Ri. AK Süd (A8), Abschnitt 500, km 0,400 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt durch Videomessung und Foto. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 …Mehr
Unterschreitung des erforderlichen Abstandes in Grasbrunn, A 99, Ri. AK Süd, Bußgeldstelle Straubing
Am 7.09.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 142 km/h der erforderlichen Abstand von 71,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Grasbrunn, A 99, Ri. AK Süd (A8), Abschnitt 500, km 0,400 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 28,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Video, Foto, Verkehrskontrollsystem VKS3 Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § …Mehr