Bei zulässigen 50 km/h mit 67 km/h in Grevenbroich-Neukirchen, L 142, Gut Neuhaus, ggü. Neuhaus 2, FR Langwaden gemessen, Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss

Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Grevenbroich-Neukirchen, L 142, Gut Neuhaus, ggü. Neuhaus 2, FR Langwaden. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES8.0 mit Frontfoto 67 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § …Mehr