Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 109, zw. Abzw. Levenhagen und Griebenow mit 21 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 121 km/h. Beweismittel: Videokamera Vidista und Foto Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat Anhörungsbogen …Mehr
Verkehrsordnungswidrigkeit durch Geschwindigkeitsüberschreitung in Griebenow, B 109, Abs. 39, km 1,550, in Richtung Greifswald begangen, Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Griebenow, B 109, Abs. 39, km 1,550, in Richtung Greifswald mit 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1 ergab 72 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle …Mehr
Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit in Griebenow, B 109, Abs. 39, km 1,550, in Richtung Greifswald hatte Bußgeldverfahren zur Folge, Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen
In Griebenow, auf der B 109, Abs. 39, bei km 1,550, in Richtung Greifswald wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät PoliScan FM1 71 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Aktenführende Bußgeldstelle …Mehr