Bußgeldverfahren nach Rotlichtverstoß in 10557, Berlin, Großer Stern, Ecke Altonaer Straße in Richtung West eingeleitet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in 10557, Berlin, Großer Stern, Ecke Altonaer Straße in Richtung West missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Messgerät: Kombiniertes Messgerät Geschwindigkeit/Rotlicht und Frontfoto dokumentiert. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Formular Anhörung „Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese …Mehr

Rotlichtverstoß in 10557 Berlin, Großer Stern, Altonaerstraße, Richtung West mit Bußgeldbescheid geahndet worden, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in 10557 Berlin, Großer Stern, Altonaerstraße, Ri. West missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Kombiniertem Messgerät Geschwindigkeit / Rotlicht, mit Foto dokumentiert. Erhöhtes Bußgeld: 115,00 €, wegen Voreintragung im FAER Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin …Mehr

Bußgeldverfahren nach Missachtung des Rotlichts in 10557 Berlin, auf Großer Stern, Altonaer Straße eingeleitet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in 10557 Berlin, auf Großer Stern, Altonaer Straße, Richtung West missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Messgerät: Automatische Rotlichtkamera, Frontfoto dokumentiert. Verstoß gegen: § 25 Abs. 2a StVG, § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin …Mehr

Rotlichtverstoß aufgenommen mittels Kombinierten Messgerät in 10557 Berlin Kreuzung Großer Stern, Altonaer Straße in der Richtung West

10557 Berlin, Großer Stern, Altonaer Straße. Richtung West Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten. …Mehr

In 10557 Berlin, Großer Stern, Altonaer Str. Ri. West wurde das Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet, Bußgeldstelle Polizeipräsident

Rotlichtverstoß wurde in 10557 Berlin, Großer Stern, Altonaer Str. Ri. West begangen. Messgerät Geschw./Rotlicht mit Frontfoto. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident „Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. …Mehr

Rotlichtverstoß wurde in Berlin, Großer Stern, Altonaer Str. in Ri. West begangen, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in 10557, Berlin, Großer Stern, Altonaer Str. in Ri. West missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels kombiniertem Messgerät Geschw./Rotlicht dokumentiert. Wegen Voreintragung Fahreignungsregister Regelbuße auf 110,00 € Bußgeld erhöht. Verstoß gegen: § 25 Abs. 2a StVG, § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG,132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin erließ …Mehr

Rotlichtverstoß in 12557 Berlin, Großer Stern / Altonaer Straße, in Richtung West festgestellt, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in 12557 Berlin, Großer Stern / Altonaer Straße, in Richtung West missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels kombiniertem Messgerät Geschw. /Rotlicht mit Frontfoto dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Verstoß gegen: § 25 Abs. 2a StVG, § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 …Mehr

Anhörung nach Missachtung des Rotlichtes der Lichtzeichenanlage in Berlin, Großer Stern, / Altonaer Straße erhalten, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Rotlichtverstoß wurde in 10557 Berlin, Großer Stern / Altonaer Straße, Richtung West begangen. Beweismittel: Kombiniertes Messgerät Geschwindigkeit / Rotlicht, Frontfoto. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin eröffnete Bußgeldverfahren Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei …Mehr