Bei einer Geschwindigkeit von 145 km/h wurde der erforderliche Abstand von 72,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Großenapse, BAB 7, km 108.0, Fahrtrichtung Flensburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § …Mehr