Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in 10318 Berlin, auf der Köpenicker Chaussee / Blockdammweg gehalten und damit telefoniert wurde . Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr
Wegen verbotswidriger Benutzung eines Handys in Vechta, auf der Ravensburger Straße wurde Bußgeldbescheid über 120,00 € erlassen, Bußgeldstelle Landkreis Vechta
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem mit das Handy in Vechta, auf der Ravensburger Straße in der rechten Hand vor den Mund gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte. Die Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeld über 120,00 € …Mehr