Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Harksheider Straße, ggü 51, i.R. Poppenbüttel die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 26 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die mit Lasergerät mit Foto festgestellte Geschwindigkeit betrug 56 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr