Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 09212, Limbach-Oberfrohna, Hartmannsdorfer Straße, Höhe Auffahrt 72, Hof / Chemnitz, Fahrtrichtung Ostring mit 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr