Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Gundelfingen, Haunsheimer Str. Bereich Sportplatz wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 68 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 18 km/h. Die Messung wurde mit Einseitensensor ES3.0 durchgeführt. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr