Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Eberswalde, Drehnutzstraße, Hnr. 28-32, FR Heegermühler Straße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 47 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät und Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr