In München, Heilmannstr. 11A, stadtauswärts wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften bei erlaubten 30 km/hum 18 km/h überschritten, Die Lasermessung mit Frontfoto ergab 48 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat Bußgeldstelle München übersandte Anhörungsbogen Die Fachanwälte für Verkehrsrecht …Mehr