Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stadt Lüneburg, Vor dem Neuen Tore 31, Hermann-Löns-Schule, FR Kreuzung Rewe die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 66 km/h, bei erlaubten 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h . Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 und Frontfoto. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 …Mehr