Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Mannheim, Ludwigshafener Straße, vor Hermsheimer Str., in Ri. Helmut-Kohl-Straße wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 68 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 18 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan FM1 und Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr