Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Herzebrock-Clarholz, auf der Groppeler Straße, Höhe Haus-Nr. 51, FR Marienfeld. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät speedophot 94 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr