Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Groß Beuchow, Beuchower Hauptstraße 18, in Richtung Hindenberg ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 57 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor und Beweisfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. …Mehr