Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, Radeburger Straße, stadteinwärts, Höhe Einm. Meinholdstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 66 km/h mit VDS M5 digital mit  Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 6 km/h wurden 30,00 € Verwarnungsgeld erhoben. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr