Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Seligenstadt, L 3121, Höhe NK 032, km 3,1, FR Seligenstadt mit 23 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 93 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, …Mehr