Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Germering, Augsburger Straße, Höhe Tennisanlage begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 16 km/h, bei zulässigen 40 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät SpeedoPhot Radar mit Frontfoto 56 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr