Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Oberau, Münchner Straße, Höhe Trafostation, Richtung Garmisch-Partenkirchen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 26 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 mit Foto ergab 76 km/h Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr