Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Mainz, L 426, Gem. Mainz, Höhe unter Brücke, FR Bretzenheim wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 77 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr