Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Glonn, St 2079, Abschnitt 340, ca. km 0,300, Ri. Hohenthann wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 94 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, …Mehr