Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nürnberg, Holsteiner Straße 7, Ri. Schnieglinger Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 54 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr