einer Geschwindigkeitsmessung in Langgöns, Holzheimer Str. 89, FR Holzheim wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 66 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, …Mehr