Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hebanz, St 2176, i.H. Hs.-Nr. 9a mit 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 56 km/h. Beweismittel: Lasermessung und Frontfoto. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat Verwarnung / Anhörung wurde …Mehr