Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nürnberg, Laufamholzstraße 364, Ri. Ibsenstr. die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto ergab 51 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg …Mehr