In München, Ichostraße, GGÜ 2, stadteinwärts wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h überschritten. Die Lasermessung mit Frontfoto ergab 46 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat Bußgeldstelle München übersandte Vordruck Anhörung wegen …Mehr
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsverstoß in München, Ichostraße, GÜ2. stadteinwärts eingeleitet, Bußgeldstelle München
Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Ichostraße, GÜ2. stadteinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 62 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Lasermessung und Frontfoto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat Bearbeitende Dienststelle: …Mehr