Rotlichtverstoß wurde in Darmstadt-Eberstadt, Karlsruher Straße, Ecke Pfungstädter Str., Rtg. Darmstadt begangen. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Lasergerät und Foto dokumentiert. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese …Mehr