Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Mainz, Gem. Mainz, auf der BAB 60, in Höhe km 15,1, FR Bingen um 25 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 105 km/h, Beweismittel: Lichtschrankenmessung , Foto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr
Mit 25 km/h über erlaubter Geschwindigkeit in Mainz, BAB 60, Höhe km 15,1, FR Bingen gemessen worden, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in mit 25 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Lichtschrankenmessung dokumentierte mit Foto 105 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der …Mehr