Unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes von 20,00 € wegen Geschwindigkeitsverstoß in Reher, B 430, Abschnitt 40, km 0,280 verwarnt worden, Bußgeldstelle Schleswig Holstein

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Reher, B 430, Abschnitt 40, km 0,280 mit 6 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat Verwarnung …Mehr