Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72160, Horb a. N., – Isenburg, Tälestraße 29, Fahrtrichtung Horb die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 51 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit TraffiStar S 350 und Frontfoto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, …Mehr