Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Chemnitz, Jägerschlößchenstraße HNr. 38 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 43 km/h bei zulässigen 30 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 13 km/h und führte zur Schriftlichen Verwarnung/Anhörung mit Verwarnungsgeld. Verwarnungsgeld: 50,00 € Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage …Mehr