Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 71088, Holzgerlingen, K 1074, Abzw. nach Weil im Schönbuch, Breitenstein mit 35 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0 und Foto ergab 85 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr