Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Bad Friedrichshall, K 2140, Höhe Zufahrt Obstgut,410,FR Heuchlingen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 103 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr