Verkehrsordnungswidrigkeit durch Geschwindigkeitsübertretung in Nürnberg, K N 4, Abschnitt 140, A 73, Ri. Feucht festgestellt, Bußgeldstelle Straubing

Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Nürnberg, K N 4, Abschnitt 140, A 73, Ri. Feucht  wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 81 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § …Mehr

Bei erlaubter Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h in Nürnberg, K N 4, Abschnitt 140, A 73, Ri. Feucht mit 85 km/h festgestellt worden, Bußgeldstelle Straubing

Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Nürnberg, K N 4, Abschnitt 140, A 73, Ri. Feucht um 25 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 85 km/h, Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, …Mehr

Verkehrsordnungswidrigkeit durch Geschwindigkeitsverstoß in Nürnberg, K N 4, Abschnitt 140, A 73, Ri. Feucht begangen, Bußgeldstelle Straubing

Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Nürnberg, K N 4, Abschnitt 140, A 73, Ri. Feucht wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 82 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h mit Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § …Mehr

Verkehrsordnungswidrigkeit durch Geschwindigkeitsübertretung in Nürnberg, K N 4, Abschnitt 140, A 73, Ri. Feucht festgestellt, Bußgeldstelle Straubing

Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Nürnberg, K N 4, Abschnitt 140, A 73, Ri. Feucht wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 81 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr