Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Diedorf – Kaltennordheim, B 285, Bereich Einmündung Fischbach um 23 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 93 km/h, Beweismittel: Lasermessung mit Foto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat …Mehr