Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 74076, Heilbronn, B 27, Neckarsulmer Straße, Ecke Kar-Wüst-Straße, einwärts begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 6 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden mit Induktionsschleifenmessung 76 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr